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Frühlingserwachen,
nicht nur bei Pflanzen
Das Frühjahr lockt mit schönerem und stabilem Wetter und mit angenehmeren Temperaturen die Menschen wieder nach draußen. Die Natur erwacht aus dem Winterschlaf und die Vögel beginnen schon morgens früh bei Sonnenaufgang mit ihrem Konzert. An Sträuchern und Bäumen kann man nun die intensive Knospenbildung verfolgen so das in Kürze alles nach und nach grün wird.
Viele Tiere beginnen nun in Vorbereitung zur Brutzeit/ Setzzeit ihre Nester oder Höhlen zu bauen. Ein ganz besonderes Exemplar ist dabei der Specht.
Grünspecht Buntspecht
Spechte sind Höhlenbrüter und ihre Höhlen zimmern sie in Baumstämme oder stark Äste. Dies allerdings nicht in gesunde Bäume sondern in Bereiche von Bäumen die schon vorgeschädigt sind und somit den Höhlenbau erleichtern.
Spechte bauen viel mehr Höhlen als sie brauchen, deshalb kommen die vielen Höhlen vielen Höhlenbewohnern wie Sperlingskauz, Fledermäusen, Hohltauben, Waldmaus, Siebenschläfer, Eichhörnchen oder Wildbienen und mit Sicherheit noch vielen andere Tieren zugute und bilden somit ihr Zuhause. Weit verbreitet in unsere Region ist der Buntspecht gefolgt vom Grünspecht.
Diese Tierart begeistert mich total und für mich sind es besondere Arbeitstiere die mit ihrer Arbeit dem Höhlenbau so vielen Tieren ein neues Zuhause geben. Achten sie beim nächsten Spaziergang, ob in einer Parkanlage oder im Wald, einmal auf diese besondere Tierart. Das Trommeln der Spechte ist derzeit gut zu hören und mit Sicherheit entdeckt man ihn auch.
Baumkontrollen
Was bedeutet, Baumkontrollen sind Pflicht?
Jeder Baumeigentümer ist für die Verkehrssicherheit seiner Bäume verantwortlich. Verkehrssicher bedeutet, dass von einem Baum keine Gefahr für Dritte ausgeht. Dies gilt für Bäume im Kommunalen Eigentum genauso wie auch für Privatleute und demzufolge für Bäume in Privatgärten. Die regelmäßige Überprüfung der Bäume auf erkennbare Anzeichen für Gefahren und die Festlegung des ggf. erforderlichen und für den Baumerhalt sinnvollen Handlungsbedarfs ist Hauptaufgabe der Baumkontrolle. Baumeigentümer müssen auf jeden Fall handeln und eine Baumkontrolle veranlassen wenn der Baum augenscheinlich krank ist. Totäste, nicht belaubte Bereiche des Baumes oder ganz abgestorbene Bäume sowie auch Pilzfruchtkörper sind Anzeichen, die auch Laien erkennen können. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet für Schäden, die durch den Baum verursacht werden. Unter Umständen drohen ihm Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen bis hin zu Geld- und Freiheitsstrafen.
Baumeigentümer in der Beweispflicht.
Baumeigentümer müssen im Schadensfall meist bei ihrer Versicherung nachweisen das sie den betroffenen Baum/Baumbestand in regelmäßigen Abständen haben sichten und Überprüfen lassen. Die wirkungsvollste Absicherung ist dabei die Durchführung einer professionellen Baumkontrolle. Baumdatenblätter / Baumkontrollbögen dokumentieren dies und sind der Nachweis in diesem Fall. Die Häufigkeit einer Baumkontrolle legt der ausgebildete Baumkontrolleur bei Abschluss seiner Baumkontrolle fest. Dem zugrunde liegen verschiedene Kriterien die während der Baumkontrolle mit einfließen und den Kontrollrhytmus ergeben.