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Informationen zur Baumkontrolle
Baumkontrollen
Was bedeutet, Baumkontrollen sind Pflicht?
Jeder Baumeigentümer ist für die Verkehrssicherheit seiner Bäume verantwortlich. Verkehrssicher bedeutet, dass von einem Baum keine Gefahr für Dritte ausgeht. Dies gilt für Bäume im Kommunalen Eigentum genauso wie auch für Privatleute und demzufolge für Bäume in Privatgärten. Die regelmäßige Überprüfung der Bäume auf erkennbare Anzeichen für Gefahren und die Festlegung des ggf. erforderlichen und für den Baumerhalt sinnvollen Handlungsbedarfs ist Hauptaufgabe der Baumkontrolle. Baumeigentümer müssen auf jeden Fall handeln und eine Baumkontrolle veranlassen wenn der Baum augenscheinlich krank ist. Totäste, nicht belaubte Bereiche des Baumes oder ganz abgestorbene Bäume sowie auch Pilzfruchtkörper sind Anzeichen, die auch Laien erkennen können. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet für Schäden, die durch den Baum verursacht werden. Unter Umständen drohen ihm Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen bis hin zu Geld- und Freiheitsstrafen.
Baumeigentümer in der Beweispflicht.
Baumeigentümer müssen im Schadensfall meist bei ihrer Versicherung nachweisen das sie den betroffenen Baum/Baumbestand in regelmäßigen Abständen haben sichten und Überprüfen lassen. Die wirkungsvollste Absicherung ist dabei die Durchführung einer professionellen Baumkontrolle. Baumdatenblätter / Baumkontrollbögen dokumentieren dies und sind der Nachweis in diesem Fall. Die Häufigkeit einer Baumkontrolle legt der ausgebildete Baumkontrolleur bei Abschluss seiner Baumkontrolle fest. Dem zugrunde liegen verschiedene Kriterien die während der Baumkontrolle mit einfließen und den Kontrollrhytmus ergeben.